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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die hier aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Grundlage des Verkaufs und der Lieferung von Waren durch die Invicta Interior GmbH&Co.KG im In- und Ausland. Dieses gilt ebenso für zukünftige Verkaufsgeschäfte und Lieferungen, ohne das es hierfür einer erneuten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bedarf. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine oder anderweitige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfen gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich als vereinbart. Etwaige abweichende Individualvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben durch die Verkaufs- und Lieferbedingungen unberührt.



2. Bestellung und Vertragsschluss

Bestellungen bei Invicta Interior GmbH&CoKG bedingen der Schriftform. Der Besteller ist zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Alle Angebote der Invicta Interior GmbH&CoKG sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis, Lieferzeit, Verfügbarkeit, Menge und Ausführung. Ein Vertrag kommt entweder erst durch die schriftliche bzw. fernschriftliche Bestätigung durch die Invicta Interior GmbH&CoKG gegenüber dem Besteller oder durch die ausgeführte Lieferung zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Etwaige mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Zusicherungen zu den Angeboten oder schriftlichen Verträgen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Invicta Interior GmbH&CoKG. Schweigen der Invicta Interior GmbH&CoKG bezüglich nachträglicher Abänderungs- und / oder Ergänzungswünsche des Bestellers sind als Ablehnung auszulegen. Nur Mitarbeiter der Invicta Interior GmbH&CoKG mit gesonderter Vollmacht sind zum Inkasso berechtigt. Nur schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, sowie Farben oder sonstige Leistungsmerkmale gelten als verbindlich.



3. Preise

Invicta Interior GmbH&CoKG liefert Waren zu dem jeweils am Tag der Bestellung gültigen Angebotspreisen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. Transport-, Verpackungskosten ab Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist. Versandkosten innerhalb Deutschlands richten sich nach dem Netto-Bestellwert der verfügbaren Artikel. Bei Bestellungen bis zu 1500,00 Euro netto Warenwert der verfügbaren Artikel werden 60,00 Euro netto an Versandkosten berechnet. Bei Bestellungen über 1500,00 Euro netto Warenwert der verfügbaren Artikel übernimmt Invicta Interior GmbH&CoKG die kompletten Versandkosten innerhalb Deutschlands, soweit nicht anders vereinbart.



4. Konstruktions- oder Modelländerungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form und Gewicht sowie handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, aktuellen Bauweisen bzw. Modellform zu liefern. Invicta Interior GmbH&CoKG behält sich das Recht vor, georderte Ware in der jeweils aktuellen Bauweise bzw. Modellform zu liefern. Der Besteller hat keinen Anspruch darauf, dass eventuelle Modifikationen die bei einer Modelländerung vorgenommen wurden an bereits ausgelieferten Produkten durch die Invicta Interior GmbH&CoKG nachträglich durchgeführt werden. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können.



5. Liefertermine

Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine oder Fristen gelten als bindend. Soweit sie den Besteller nicht in unzumutbarer Weise belasten, ist die Invicta Interior GmbH&CoKG zu Teillieferungen berechtigt. Die Invicta Interior GmbH&CoKG hat Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder der Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, auch bei verbindlich zugesagten Terminen, nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse liegen insbesondere vor bei nachträglicher eingetretenen Modellbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln bzw. behördlichen Anordnungen, auch wenn sie bei Zulieferern der Invicta Interior GmbH&CoKG oder deren Lieferanten auftreten.



6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder aufgrund von Versendung das Lager von Invicta Interior GmbH&CoKG verlassen hat. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Bestellers zu einem späteren Zeitpunkt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.



7. Haftung für Sachmängel

Sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, gemäß § 474 ff. BGB handelt, haftet Invicta Interior GmbH&CoKG innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Sachmängel (§ 434 BGB). Werden die Hinweise auf der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung nicht beachtet oder wird die Ware nicht fachgerecht gelagert, verwendet, nachlässig behandelt oder irgendwelchen Einflüssen chemischer oder elektronischer Art ausgesetzt, so entfällt jede Haftung für Sachmängel. Handelt es sich beim Besteller um einen Kaufmann, hat er Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, gegenüber Invicta Interior GmbH&CoKG schriftlich unter Beifügung des zur Sendung gehörigen Lieferscheins anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Mängel behaftete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Mangelfeststellung befand, zur Besichtigung durch einen Mitarbeiter der Invicta Interior GmbH&CoKG oder einem beauftragten Dritten bereitzuhalten bzw. auf ihre Verlangen zu übersenden. Bei ordnungsgemäßer, rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge liefert Invicta Interior GmbH&CoKG mangelfreien Ersatz (Nacherfüllung), sofern es sich nicht um Waren handelt, die individuell nach Vorgaben des Bestellers hergestellt/beschafft worden sind. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder es sich um eine Sonderbestellung handeln, ist der Besteller wahlweise berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder (teilweise) Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der mit Mängeln behafteten Ware zu verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm dabei kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.



8. Haftung in anderen Fällen

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Lieferverzug oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Invicta Interior GmbH&CoKG, als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.



9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus bestehendem Kontokorrent, die die Invicta Interior GmbH&CoKG gegen den Besteller -gleich aus welchem Rechtsgrund- zur Zeit oder zukünftig zustehen, bleibt die Ware im Eigentum der Invicta Interior GmbH&CoKG. Der Besteller ist dazu verpflichtet das Eigentum der Invicta Interior GmbH&CoKG unentgeltlich und sicher zu verwahren. Ware, an der die Invicta Interior GmbH&CoKG Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Solange der Besteller gegenüber der Invicta Interior GmbH&CoKG nicht mit Leistungen in Verzug ist und diese das Veräußerungsrecht schriftlich widerrufen hat, ist er berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Invicta Interior GmbH&CoKG ab. Auf Verlangen des Bestellers wird die Invicta Interior GmbH&CoKG nach ihrer Wahl eine oder mehrere der gewährten Sicherungen freigeben, soweit ihr Wert die noch ausstehenden Forderungen der Invicta Interior GmbH&CoKG nachhaltig um mehr als 50% übersteigt. Die Invicta Interior GmbH&CoKG ermächtigt den Besteller widerruflich, die ihr abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum der Invicta Interior GmbH&CoKG hinzuweisen und jene unverzüglich schriftlich über den Zugriff zu informieren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verdacht auf Verschlechterung der Vermögenslage, ist die Invicta Interior GmbH&CoKG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware ganz oder teilweise zurückzunehmen bzw. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in der Zurücknahme oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch die Invicta Interior GmbH&CoKG kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Dies gilt nur, solange keine anders lautenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwingend Anwendung finden.



10. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens bei Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Invicta Interior GmbH&CoKG behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Invicta Interior GmbH&CoKG anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



11. Warenrückgabe

Die Rückgabe mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für eine Rückgabe ist eine schriftliche Sondervereinbarung mit der Invicta Interior GmbH&CoKG erforderlich. Wird eine Rückgabe zwischen den Vertragspartnern vereinbart, ist diese für die Invicta Interior GmbH&CoKG frei von Versand- und sonstiger Kosten durchzuführen. Für nach einer Begutachtung durch die Invicta Interior GmbH&CoKG als wiederverkaufbar eingestufte Ware, Voraussetzung hierfür ist sowohl die Unversehrtheit der Ware, als auch der Verpackung, wird eine Gutschrift erteilt, deren Höhe sich am Wareneinkaufspreis abzüglich eines zu vereinbarenden Rücknahme- und Wiedereinlagerungsabschlages berechnet. Nicht wiederverkaufbare Ware sowie individuelle angefertigte Produkte sind von der Rückgabe stets ausgeschlossen.



12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Leistungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den Vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Invicta Interior GmbH&CoKG und dem Besteller ist Nützen. Für jegliche Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist Nützen ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.



13. Allgemeine Bestimmungen

Jegliche Nebenabreden sowie Änderungen und / oder Ergänzungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformzwanges selbst. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und der Invicta Interior GmbH&CoKG unwirksam sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame
Bestimmung ist durch eine ihrem Sinn und Zweck entsprechende, zulässige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.

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